Allgemeine Geschäftsbedingungen

* Formulierungs und Schreibfehler bleiben uns Vorbehalten

1. Vertragspartner

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle verbindlichen Vertragsverhältnisse zwischen Jürgen Keller Eventservice (DJ JPK / Auftragnehmer) und seinem Auftraggeber (Veranstalter). Im weiteren Verlauf dieser AGB wird nur der DJ Name von Jürgen Keller genannt.

2. Angebot

Alle Angebote sind, sofern schriftlich nicht anders vereinbart, stets freibleibend und unverbindlich.

Abweichungen von jeglichen Beschreibungen, sowie Druck-, Schreib-, Rechenfehler oder Irrtümern bleiben jederzeit vorbehalten.

Die Angebotsfrist beträgt 14 Tage und ist auf jedem Angebot schriftlich festgehalten.

3.Unverbindliche Reservierung

Eine unverbindliche Reservierung von DJ JPK ist leider nicht möglich. Zusagen, die mündlicher oder schriftlicher Natur sind und nicht von DJ JPK persönlich bestätigt wurden, führen nicht automatisch zu einer verbindlichen Reservierung mit genannten Datum.

4. Vertragsschluss

Verträge zwischen DJ JPK und seinem Auftraggeber (Veranstalter) entstehen durch:

- Annahme eines Angebotes (per Mail, Post, SMS, WhatsApp, Facebook, Kleinanzeigen, Check24 etc.) durch den Auftraggeber (Veranstalter) nach Angebotsunterbreitung.

- einen schriftlichen Vertrag (per Mail, Post, SMS, WhatsApp, Facebook, Kleinanzeigen, Check24 etc.) beidseitig bestätigt durch eine Buchungsbestätigung.

- Einbringen von Werbung bzgl. der Veranstaltung auf der Internetseite von DJ JPK

- das gesprochene Wort

5.Rücktritt vom Vertrag oder vom Auftrag

Der Auftraggeber (Veranstalter) hat das Recht den mit DJ JPK geschlossenen Vertrag innerhalb von 14 Tagen kostenfrei zu widerrufen. Hierzu reicht eine kurze Widerrufserklärung an folgende E-Mail-Adresse: party@dj-jpk.de.

Wünscht der Auftraggeber (Veranstalter) nach Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist den Vertrag zu stornieren, hat er das Recht, ohne Angabe von Gründen, von diesem zurückzutreten bzw. die Buchung zu stornieren. Dabei entstehen DJ JPK natürlich Aufwendungen, etwa durch das Blockieren von Terminen gegenüber anderen Events, die in der Zeit hätten angenommen werden können oder andere Auslagen etc. Daher werden im Fall eines Rücktritts seitens des Auftraggebers (Veranstalters) folgende Stornokosten berechnet:

- nach Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist: 10% der vereinbarten Gage                                                                                                                                                     
- Rücktritt bis 60 Tage vor dem Event: 30% der vereinbarten Gage

- Rücktritt bis 30 Tage vor dem Event: 50% der vereinbarten Gage

- Rücktritt bis 14 Tage vor dem Event: 80% der vereinbarten Gage

- Rücktritt ab 13 Tage vor dem Event: 100% der vereinbarten Gage

Ein Rücktritt vom Vertrag hat so früh wie möglich fernmündlich oder schriftlich (z.B. per Mail, Post, SMS, WhatsApp etc.) zu erfolgen.

Stornokosten müssen nach mündlicher bzw. schriftlicher Bekanntgabe innerhalb von 7 Werktagen an DJ JPK bezahlt werden. Entweder in bar oder per Überweisung auf das dem Auftraggeber (Veranstalter) genannte Konto.

Ausnahmen zu Punkt 5:

Sollte es nach einer Absage eines Events durch den Auftraggeber (Veranstalter) zu einem Auftrag an einem anderen Termin kommen, werden die Stornokosten gesondert geregelt oder evtl. darauf verzichtet.

Ein Sonderrücktritt seitens DJ JPK ist jederzeit möglich durch:

- technisch bedingte Ausfälle

- Krankheit, Unfall

- Todesfall in der Familie

- andere wichtige Gründe

- höhere Gewalt

Es werden dann keine Stornokosten vom Auftraggeber (Veranstalter) erhoben bzw. auch keine Ausfallentschädigung von DJ JPK.

Ist DJ JPK aufgrund der oben aufgeführten Ausnahmen nicht in der Lage an dem vereinbarten Tag die Veranstaltung durchzuführen, versucht er für Ersatz zu sorgen. Lässt sich kein Ersatz finden, kann von DJ JPK kein Schadensersatz verlangt werden.

6. Zahlungen / Gage

Die Gage von DJ JPK wird, sofern nicht anders vereinbart, pro angefangene Stunde berechnet oder es wird ein Festpreis (eine Pauschale) ausgemacht. Der Preis beinhaltet die Musik- & Lichtanlage, Boxen (Lautsprecher) für bis zu 400 Gäste & 400 m2 Raumgröße, Auf- & Abbau sowie die technische Betreuung der DJ Anlage, Fahrtkosten, Musik nach Wunsch und die DJ Tätigkeit mit passender Moderation.

Die Berechnung der Gage pro angefangene Stunde beginnt bei jeder Veranstaltung mit dem Aufbau der DJ Technik und endet mit dem Abbau der DJ Technik. Also DJ Musikzeit + Auf- & Abbauzeit. Sollte DJ JPK länger Musik spielen als vertraglich festgehalten, wird jede weitere angefangene Stunde, wie schriftlich oder mündlich vereinbart, berechnet.

Bei Entfernungen über 30km, wird eine zusätzliche Fahrtkostenpauschale von 0,50 € pro gefahrenen km erhoben, falls diese nicht schon im Gesamtpreis enthalten ist.

Die Bezahlung des vereinbarten Gesamtpreises erfolgt entweder in bar vor Beginn der Veranstaltung oder 1 Monat, 3 Wochen, 2 Wochen, spätestens aber 1 Woche im Voraus per Überweisung an DJ JPK.

Kurz vor oder nach dem Event besteht kein Recht auf Kürzung oder Rückhalt der vereinbarten Gage.

Jegliche Schecks, Kreditkarten usw. werden nicht akzeptiert.

Es wird keine Umsatzsteuer erhoben, bzgl. der Kleinunternehmerregelung im Sinne von § 19 Abs. 1 UStG.

7. GEMA-Gebühren

7.1 Anmeldung und Bezahlung

Der Auftraggeber (Veranstalter) ist verpflichtet eine öffentliche Veranstaltung rechtzeitig bei der GEMA zu melden und die Zahlung der Gebühren vorzunehmen. Die Anmeldung erfolgt bei der jeweiligen GEMA-Bezirksdirektion. Alle Informationen hierzu können auf der Internetseite der GEMA (www.gema.de) nachgelesen werden.

Private Veranstaltungen im engsten Freundes- oder Familienkreis, z. B. Hochzeitsfeiern oder Geburtstage, sind in der Regel nicht öffentlich und unterliegen somit keiner Vergütungspflicht der GEMA. In Zweifelsfällen ist der persönliche Kontakt mit der zuständigen Bezirksdirektion empfehlenswert.

7.2 Tarif VR-Ö für DJs

DJ JPK ist GEMA lizenzierter DJ nach Tarif VR-Ö. Das digitale Musikarchiv ist somit bei der GEMA lizenziert. Diese Lizenzierung wird auch in Zukunft für neu erworbene Musiktitel durchgeführt. Die hierdurch entstehenden Mehrkosten sind in der Gage bzw. im Pauschalpreis mit eingerechnet. 

8. Haftung

Für Personen- und Sachschäden während einer Veranstaltung haftet ausschließlich der Auftraggeber (Veranstalter), soweit der Schaden nicht durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten seitens DJ JPK verursacht worden ist.

Für Schäden am Equipment und Musikdatenträgern von DJ JPK, die während einer Veranstaltung durch Gäste verursacht worden sind, haftet der Auftraggeber (Veranstalter).


Sofern DJ JPK durch die von ihm nicht zu verantwortenden Umstände und äußeren Einflüsse (höhere Gewalt, Naturkatastrophen, behördliche Anordnung, Betriebsstörungen beim Auftraggeber (Veranstalter), Stromausfall oder Stromschwankungen etc.) die vereinbarten Leistungen nicht erbringen kann, hat der Auftraggeber (Veranstalter) kein Recht auf Rücktritt vom Vertrag, keinen Anspruch auf Schadensersatz, kein Recht auf Zurückhaltung einer vereinbarten Zahlung.

DJ JPK übernimmt für den Erfolg auf dem Event (Partygarantie / Stimmung / Immer volle Tanzfläche / Musikgeschmack etc.) beim Publikum keine Gewährleistung. Die Zahlungspflicht bleibt hiervon absolut unberührt.

Negative Rezesionen, die nicht gerechtfertigt sind bzw. nicht der Wahrheit entsprechen, werden durch einen Anwalt überprüft, wenn DJ JPK dadurch z.B. öffentlich geschädigt wird.

9. Werbung, Fotos & Videos

DJ JPK überträgt dem Auftraggeber (Veranstalter) das Recht, vor Veranstaltungen zu Werbezwecken auf Plakaten, Flyern, in Zeitungen, auf Facebook etc. den DJ Namen

DJ JPK zu veröffentlichen. Vor Veröffentlichung hat der Auftraggeber (Veranstalter) 

DJ JPK ein Plakat oder den Flyer etc. zur Ansicht auszuhändigen. Die Privatanschrift oder Nennung des bürgerlichen Namens von DJ JPK auf Veröffentlichungen hat der Auftraggeber (Veranstalter) zu unterlassen.

DJ JPK ist berechtigt in eigener Sache Werbung, vor, während oder nach einer Veranstaltung in jeglicher Form (z.B. Aushändigung von eigenen Visitenkarten) zur Gewinnung von neuen Kunden zu tätigen.

Es werden unter Umständen Fotos & Videos von Veranstaltungen auf der Homepage (Webseite) von DJ JPK veröffentlicht. Falls Bilder oder Videos nicht veröffentlicht werden sollen, können diese jederzeit von der Webseite entfernt werden. Ein Einspruch ist daher schriftlich möglich. Dazu reicht es aus eine E-Mail an DJ JPK (party@dj-jpk.de) zu schicken.

10. Parkmöglichkeit & Parkgebühren

Der Auftraggeber (Veranstalter) hat dafür Sorge zu tragen, dass eine Parkmöglichkeit in unmittelbarer Nähe des Veranstaltungsortes geschaffen wird, damit das DJ Equipment be- und entladen werden kann.

Ist der Weg vom Parkplatz zur Location (Partyraum, Bar, Café, Hotel, Restaurant etc.) mehr als 50 m entfernt, nicht barrierefrei oder verfügt über keinen nutzbaren Aufzug, hat der Auftraggeber (Veranstalter) dafür zu sorgen, dass DJ JPK kostenlose Helfer für das Be- und Entladen seines Fahrzeuges sowie das befördern zum Arbeitsortes von Dj JPK zur Verfügung gestellt werden.

Können keine Helfer zur Verfügung gestellt werden, werden Helfer aus dem Team vom Jürgen Keller Eventservice eingesetzt.

Diese sind für Auf/Abbbau zum Stundensatz von 17,50 € zu vergüten.

Evtl. anfallende Parkgebühren übernimmt der Auftraggeber (Veranstalter) zu 100%.

11.Veranstaltungsraum & Auftritt im Freien

Der Raum für die Veranstaltung hat trocken, rauchfrei, gut belüftet sowie der Untergrund gut befestigt und ohne Staub zu sein.

Sollte DJ JPK mit seiner Musik- & Lichtanlage im Freien auflegen, trägt der Auftraggeber (Veranstalter) das Witterungsrisiko. Bei Ausfall durch Witterungseinflüsse hat der Auftraggeber (Veranstalter) die gesamte vertraglich vereinbarte Gage zu zahlen.

Der Arbeitsplatz von DJ JPK im Freien benötigt einen festen Untergrund sowie eine Überdachung, die das Equipment vor direkter Sonneneinstrahlung oder möglichem Regen schützt. Sollte die Temperatur unter 15 Grad C° liegen, hat der Auftraggeber (Veranstalter) für eine warme Arbeitsatmosphäre für DJ JPK und seine Musik- & Lichtanlage zu sorgen.

12.Auf- & Abbauzeit

DJ JPK benötigt ca. 2 Stunden für den Aufbau und ca. 2 Stunden für den Abbau der Musik- & Lichtanlage. Die Abbauzeit von ca. 2 Stunden muss mindestens zur Verfügung stehen, ohne dass der Auftraggeber mit Zeitdruck versucht diese zu verkürzen. Auch muss für ausreichend Licht gesorgt werden, wenn die DJ Technik auf oder abgebaut wird.

Zur Auf- & Abbauzeit gehört das Ein- & Ausladen der DJ Anlage in & aus dem Fahrzeug, das Tragen dieser zum gewünschten DJ Platz und zurück, die technische Überprüfung und der abschließende Soundcheck.

13.Platzbedarf

Der Auftraggeber (Veranstalter) hat dafür Sorge zu tragen, dass DJ JPK genügend Platz zur Verfügung gestellt bekommt, damit die Musik- & Lichtanlage aufgebaut werden kann und die DJ Tätigkeit problemlos verläuft.

Es müssen mindestens 4 m² vorhanden sein.

14.Stromkreis

Nach Möglichkeit sollten am Veranstaltungsort 2 getrennte Stromkreise von 16 A / 230 V zur Verfügung stehen (1 x Licht, 1 x Sound).

Die Stromversorgung sollte nach VDE installiert worden sein.

15.Verpflegung

DJ JPK und seine eventuelle Begleitperson (Auf- & Abbauhilfe) erhalten während der Veranstaltung ausreichend alkoholfreie Getränke und mindestens eine Mahlzeit vom Auftraggeber (Veranstalter) kostenlos zur Verfügung gestellt. Falls DJ JPK die Kosten für die Verpflegung übernehmen muss, werden diese dem Auftraggeber (Veranstalter) in Rechnung gestellt.


16.Übernachtung

Bei An & Abfahrten von mehr als 70 km einfache Fahrt bis zum Veranstaltungsort, ist für DJ JPK und seine eventuelle Begleitperson (Auf- & Abbauhilfe) eine Übernachtungsmöglichkeit in einem annehmbaren Hotel mit Frühstück durch den Auftraggeber (Veranstalter) zu stellen.

17.Vorschriften

Der Auftraggeber (Veranstalter) versichert, dass bei der Durchführung der Veranstaltung keine behördlichen oder sonstige Vorschriften entgegenstehen.

18.Erfüllungsort und Gerichtsstand

In allen Rechtsbeziehungen zwischen DJ JPK und seinem Auftraggeber (Veranstalter) findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Als Erfüllungsort und Gerichtsstand wird Mannheim vereinbart.

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